Gastbeitrag von Miriam Seyffarth
Der Antrag:
Der Wahlprogrammantrag PA174 NEU-Bewertung der Blutspende-Ausschlusskriterien durch Bundesärztekammer von Triztan geht darauf ein, dass es Ausschlusskriterien für Blutspenden gibt (wie z.B. für Männer, die mit Männern Sex haben), welche diskriminierend sind, da sie sich an der sexuellen Orientierung einer bestimmten Gruppe, jedoch nicht an deren Verhalten und tatsächlichem Risiko orientieren.
Während es einerseits verständlich ist, dass Menschen aufgrund eines bestimmten Risikoverhaltens von Blutspenden ausgeschlossen werden sollen, erscheint es nicht fair, dass z.B. Männer, die zwar mit Männern Sex haben, aber in einer langjährigen Beziehung sind oder keinen “Risiko-Sex” haben, trotzdem aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von Blutspenden ausgeschlossen werden sollen.
Der Antrag fordert nun, dass die Ausschlusskriterien neu bewertet werden sollen, so dass die Qualität der Blutspenden weiterhin gewährleistet wird, aber weniger diskriminierend kategorisiert wird, wer spenden darf. Der Antrag entspricht also unserem Bild einer diskriminierungsfreien Gesellschaft und geht gleichermaßen auf die Erfordernisse der Blutspenden ein.
Der Hintergrund:
Ich habe die Entwicklung des Antrags im LiquidFeedback verfolgt, habe im Sommer sogar mal kurzzeitig selbst erwogen, einen Antrag zu dem Thema zu schreiben. Beim Einarbeiten und Recherchieren ist mir aufgegangen, dass das Thema der Ausschlusskriterien sehr komplex ist: Auf der einen Seite ist der Bedarf an Blutspenden weiterhin sehr hoch und kann kaum gedeckt werden, auch dass die Qualität der Spenden anhand von Kriterien und Überprüfungen gesichert werden muss, ist einleuchtend. Es erscheint aber unfair, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, und nicht aufgrund ihres tatsächlichen Sexualverhaltens vom Blutspenden ausgeschlossen werden sollen. Schließlich ist es beispielsweise denkbar, dass eine heterosexuelle Frau oder ein heterosexueller Mann wesentlich mehr “Risiko-Sex” hat als ein beliebiger homosexueller Mann, der in einer festen Partnerschaft Sex hat, wo z.B. beide auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet sind. Auf der anderen Seite ist auch der Einwand richtig, dass Blutspenden kein “Recht” ist, das man einklagen könnte. Hinzu kommen eine ganze Reihe bereits bestehender spezieller Regeln, für verschiedene Blutbestandteile, für unterschiedliches Risikoverhalten, für Regelungen, wenn man als Teil einer Gruppe zum Blutspenden geht, aber weiß, dass das eigene Blut nicht geeignet ist etcetc.
Es ist also ein sehr schwieriges Thema, wo viele Aspekte bedacht werden müssen und einfache Aussagen meistens trügerisch oder unklug sind.
Fazit:
Daher finde ich den Antrag zur “NEU-Bewertung der Blutspende-Ausschlusskriterien durch Bundesärztekammer” so toll: Weil er auf alle Bedenken und Aspekte sehr klug eingeht und sich nicht anmaßt, einfache aber undurchdachte Forderungen aufzustellen. Stattdessen wird eine Kompromisslösung vorgestellt, welche auf die Schwierigkeiten eingeht und gleichzeitig versucht, diskriminierende Standards zu verändern.
Bitte stimmt für diesen Antrag!
PS: Der kpeterl ist bei der Besprechung des gleichen Antrags zu einem anderen Schluss gekommen. Der Christoph Steltner hingegen befürwortet den Antrag ebenfalls.
[…] Die Miriam ist bei der Besprechung des gleichen Antrags zu einem anderen Schluss gekommen. Das ist das Tolle an #JedenTagEinAntrag […]
[…] #JedenTagEinAntrag: NEU-Bewertung der Blutspende-Ausschlusskriterien durch Bundesärztekammer […]
[…] Meinungen zu diesem Antrag: Contra von kpeterl, Pro von @noujoum Und ich habe übrigens vor 1½ Jahren schon mal zu diesem Thema gebloggt, als ich die Frage […]
[…] hat sich heute, wie letzte Nacht schon erwähnt, NEU-Bewertung der Blutspende-Ausschlusskriterien durch Bundesärztekammer […]